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Mahnung erstellen

Schreibe eine freundliche, höfliche oder bestimmte Mahnung — Wortlaut nach Mahnstufe automatisch vorbereitet.

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Häufige Fragen

Welche Mahnstufen gibt es und wie unterscheiden sie sich?+

Üblich sind drei Stufen: die freundliche Zahlungserinnerung (höflicher Hinweis ohne Mahngebühr), die 1. Mahnung mit konkreter Nachfrist sowie die 2. bzw. letzte Mahnung mit Ankündigung weiterer Schritte. Im Generator wählst du die Stufe — wir hinterlegen einen passenden Wortlaut, den du anpassen kannst.

Darf ich Verzugszinsen und Mahngebühren berechnen?+

Ja, sobald sich der Kunde in Verzug befindet (in der Regel 30 Tage nach Rechnungserhalt oder ab dem Datum der ersten Mahnung). Verzugszinsen liegen bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte, bei Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; pauschale Mahngebühren werden in der Praxis mit 2,50 bis 5 € pro Mahnung akzeptiert.

Muss ich erst mahnen, bevor ich einen Mahnbescheid beantragen kann?+

Rechtlich ist eine Mahnung nicht zwingend Voraussetzung für ein gerichtliches Mahnverfahren — der Verzug tritt mit Fälligkeit oder spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt automatisch ein. In der Praxis solltest du aber mindestens eine schriftliche Mahnung verschickt haben, um Verzug nachweisen und Mahngebühren begründen zu können.

Werden meine Daten gespeichert?+

Nein. Mahnungen, Kunden- und Firmendaten bleiben ausschließlich in deinem Browser (IndexedDB). Wir speichern nichts auf unseren Servern. Die Verarbeitung läuft komplett lokal — auch ohne Internet, sobald die Seite geladen ist.