Quittung erstellen: Pflichtangaben
Veröffentlicht am 2026-05-12
Eine Quittung ist im Kern eine schriftliche Empfangsbestätigung für eine Zahlung: Wer hat wann wofür wie viel Geld bekommen? Im Alltag verwechseln viele Quittung und Rechnung — und schreiben am Ende ein Dokument, das weder richtig das eine noch das andere ist. Dieser Ratgeber klärt die Begriffe, zeigt die Pflichtangaben und erklärt, wie du Belege für Bar-, Überweisungs-, PayPal- oder Kartenzahlungen sauber ausstellst.
Quittung oder Rechnung — was brauche ich wann?
Der Unterschied klingt akademisch, ist im Steuerrecht aber wichtig:
- Die Rechnung dokumentiert die Forderung. Sie wird ausgestellt, sobald die Leistung erbracht ist — unabhängig davon, ob schon gezahlt wurde.
- Die Quittung dokumentiert die Zahlung. Sie wird ausgestellt, nachdem das Geld geflossen ist.
Im B2C-Geschäft mit Sofortzahlung (Friseur, Bäcker, kleiner Online-Shop mit Bezahlen-bei-Abholung) verschmelzen beide Funktionen oft in einem einzigen Dokument: Eine „Rechnung mit Zahlungsvermerk“ ist gleichzeitig Rechnung (für die Steuer) und Quittung (für den Zahlungsnachweis). Bei nachträglicher Überweisung — die Regel im B2B — sind beide Schritte sauber getrennt: erst die Rechnung, dann (wenn überhaupt) eine separate Zahlungsbestätigung.
Pflichtangaben einer Quittung
Wann immer du eine echte Quittung ausstellst — sei es als reiner Zahlungsbeleg, sei es als kombinierte Rechnung-Quittung — gelten je nach Bruttobetrag unterschiedliche Anforderungen:
Quittung bis 250 € brutto (vereinfachte Form)
- Name und Anschrift des Ausstellers (also dein Geschäft),
- Ausstellungsdatum,
- Beschreibung der Leistung oder Ware,
- Bruttobetrag,
- USt-Satz (z. B. „inkl. 19 % USt“; bei Kleinunternehmern: Hinweis auf § 19 UStG).
Was hier nicht Pflicht ist: Anschrift des Empfängers, separate Rechnungsnummer, Steuernummer, getrennte Aufschlüsselung von Netto und USt. Klassischer Anwendungsfall: der Kassenbon, die Taxiquittung, der handschriftliche Beleg im Markt.
Quittung ab 250,01 € brutto (vollständige Form)
Über der Kleinbetragsgrenze gelten alle Pflichtangaben aus § 14 UStG — siehe unseren Ratgeber Rechnung schreiben. Damit verschwimmt der Unterschied zur Rechnung praktisch komplett: Du stellst eine Rechnung aus und ergänzt einen Zahlungsvermerk wie „Betrag dankend erhalten“ oder „Zahlung bar am 12.05.2026“.
Belege für verschiedene Zahlungsarten
Barzahlung
Bei Barzahlung ist die Quittung das eigentliche „Beweisstück“ — kein Kontoauszug dokumentiert den Vorgang sonst. Schreib unbedingt drauf: Datum, Betrag in Euro, „bar erhalten“, Unterschrift des Empfängers (also deine), bei größeren Beträgen auch eine zweite Unterschrift des Zahlers. In der Buchhaltung gehört die Quittung zur Kasse, die separat geführt werden muss (Kassenbuch). Bei höheren Bareinnahmen unbedingt steuerliche Aufzeichnungspflichten beachten.
Überweisung
Bei Überweisung dient der Kontoauszug als primärer Nachweis. Eine separate Quittung ist nicht zwingend, in vielen Fällen aber praktisch — etwa wenn der Kunde die Zahlung nicht selbst verfolgt hat (z. B. ein Sekretariat überweist für den Chef) oder ein eindeutiger Beleg für die Reisekostenabrechnung gebraucht wird. Inhalt: „Zahlung per Überweisung am 15.05.2026, Eingang am 17.05.2026, dankend erhalten".
PayPal, Kreditkarte, Apple Pay & Co.
Auch hier ist der Transaktionsbeleg des Anbieters der eigentliche Zahlungsnachweis. Eine separate Quittung ist kein Muss — wer sie trotzdem ausstellt, sollte die Zahlungsart und die Transaktions-ID mit angeben („Zahlung per PayPal, Transaktion 5XK12345AB, dankend erhalten"). Das hilft, falls der Kunde später bei seinem Konto den Vorgang nicht mehr eindeutig zuordnen kann.
Schritt-für-Schritt mit unserem Generator
- Öffne den Quittungsgenerator.
- Wähle die Zahlungsart: bar, Überweisung, PayPal, Karte. Das Tool ergänzt automatisch den passenden Vermerk.
- Trag Aussteller, Empfänger, Datum, Leistungsbeschreibung und Betrag ein. Bei Kleinunternehmern wird der Hinweis nach § 19 UStG automatisch eingefügt.
- Bei Beträgen über 250 € prüft das Tool, ob alle Pflichtangaben aus § 14 UStG vorhanden sind und ergänzt sie ggf. selbst (Steuernummer, USt-Aufschlüsselung).
- Vorschau prüfen, PDF herunterladen, ausdrucken oder per E-Mail verschicken.
Häufige Fehler beim Quittungen ausstellen
- „Quittung“ auf eine reine Rechnung schreiben. Wenn noch nicht gezahlt wurde, ist es keine Quittung — egal, wie sehr du es nennst.
- USt-Satz vergessen. Auch bei Quittungen muss erkennbar sein, welcher Steuersatz angewendet wurde — sonst ist sie für den Vorsteuerabzug des Kunden wertlos.
- Empfänger fehlt bei Beträgen ab 250 €. Über der Grenze gilt § 14 UStG, also auch die volle Empfängeranschrift.
- Keine Unterschrift bei Barbelegen. Eine Quittung ohne Unterschrift des Empfängers ist schwer durchzusetzen — gerade bei größeren Beträgen.
Verwandte Anleitungen
- Rechnung schreiben — Pflichtangaben § 14 UStG
- Kleinunternehmer-Rechnung — Quittungen ohne USt-Ausweis
- Quittungsgenerator — direkt loslegen.
Diese Anleitung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wer regelmäßig größere Bareinnahmen verbucht — Gastronomie, Marktstand, mobile Dienstleister — sollte sich von einem Steuerberater bei Kassenbuchführung, GoBD-konformer Belegerfassung und ggf. der Pflicht zu einer TSE-zertifizierten Kasse begleiten lassen.